- Geltungsbereich
- Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien gelten ausschließlich die nachfolgenden AGB. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des jeweiligen Kunden, im Folgenden:
Auftraggeber, gelten nicht, es sei denn, die Fotografin Annika Bast im Folgenden: Auftragnehmer, hat deren Geltung ausdrücklich zugestimmt.
- „Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle von dem Auftragnehmer hergestellten digitalen Produkte, egal in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder
vorliegen. Eingeschlossen sind insbesondere Negative, gedruckte oder belichtete Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und Fototsalben, digitale Bilder in Onlinegalerien oder
auf sonstigen Datenträgern gespeicherte Bilder und Videos.
- Vertragsschluss
- Der Vertragsschluss zwischen den Parteien kommt nach der folgenden Maßgabe zustande:
- Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, die Anfertigung von Fotos durch den Auftragnehmer telefonisch oder per E-Mail über die im Impressum der Internetseite des Auftragnehmers oder
über das entsprechende Kontaktformular anzufragen. Mit einer Anfrage gibt der Auftraggeber noch kein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab.
- Auf Anfrage des Auftraggebers gibt der Auftragnehmer telefonisch, Whatsapp, Mesage oder per E-Mail ein Angebot über die Beauftragung der Anfertigung der Fotos ab. Dieses Angebot des
Auftragnehmers ist rechtsverbindlich. Vorbehaltlich einer Annahme des Angebots durch den Auftraggeber hat das Angebot eine Gültigkeitsdauer von vierzehn Werktagen. Nach Ablauf dieser Frist erlischt
das Angebot.
- Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, das Angebot innerhalb der vorbezeichneten Frist von vierzehn Werktagen anzunehmen. Die Annahme erfolgt telefonisch, schriftlich oder per
E-Mail. Mit der Annahme des Angebots durch den Auftraggeber kommt zwischen den Parteien ein verbindliches Vertragsverhältnis über die Anfertigung der Fotos zustande.
- Nimmt der Auftraggeber das Angebot nach Ablauf der Frist aus 2.3. an, handelt es sich dabei um ein erneutes Angebot, welches der Auftragnehmer durch ausdrückliche Erklärung annehmen
kann. Einer Annahmeerklärung steht gleich, wenn der Auftragnehmer eine Auftragsbestätigung oder eine Vorschussrechnung übersendet.
- Pflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass der Fotografin alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen (Wegbeschreibungen,
Sonderwünsche, etc.).
- Der Auftraggeber stellt sicher, dass an den jeweiligen Standorten das Fotografieren erlaubt ist.
- Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des ausübenden Fotografen unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen
hinsichtlich des seitens des Auftragnehmers ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind daher
ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.
- Der Auftraggeber trägt das Risiko für alle Umstände, die von dem Fotografen nicht zu vertreten sind; u. a. Witterungszulagen bei Außenaufnahmen, rechtzeitiges Bereitstellen von
Produkten, Präsenz der Requisiten, soweit die Beschaffung dem Auftraggeber obliegt, Reisesperren, Nichterscheinen von angekündigten Bevollmächtigten der Auftraggeber sowie höhere
Gewalt.
- Pflichten des Auftragnehmers
- Der Auftragnehmer schuldet die angebotenen Leistungen persönlich. Subunternehmer werden nicht beschäftigt. Der Auftragnehmer wird als Einzelfotograf ohne Mitarbeiter
tätig.
- Der Auftragnehmer fotografiert im Rahmen des vertraglich vereinbarten Umfangs.
- Der Auftragnehmer schuldet die Anfertigung der Fotos in einem gängigen Dateiformat (z.B. jpeg). Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Herausgabe von Dateien im
RAW-Format.
- Der Auftragnehmer übergibt dem Auftraggeber binnen sechs Wochen nach dem Fototermin die Fotos. Für besonders aufwändige Zusatzprodukte wird ein
gesonderter Übergabetermin nach individuellem Aufwand vereinbart.
- Vergütung und Auslagen
- Überschreitet die tatsächliche Arbeitszeit den vereinbarten Abrechnungszeitraum, wird der zusätzliche Zeitaufwand je halbe angefangene Stunde
abgerechnet.
- Die Zahlung der Vergütung wird innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungstellung durch den Auftragnehmer fällig
- An- und Abreisen des Auftragnehmers erfolgen jeweils von Schwabmünchen aus. Die Anfahrt im Umkreis von 25 km wird, soweit vertraglich nicht anders vereinbart, mit pauschal 0,00 €
berechnet. Übersteigt die An- und Abreise den zuvor vereinbarten Umfang, werden über vorstehende Differenz hinaus folgende Reisekosten berechnet: je gefahrenem km 0,50
€.
6. Auftragsänderungen, –erweiterungen und -kündigung
- Im Falle
einer Kündigung aufgrund der Ausübung gesetzlicher Kündigungsrechte durch eine der Parteien gelten die nachfolgenden Bestimmungen.
- Der
Auftragnehmer ist berechtigt, im Falle einer Kündigung durch den Auftraggeber gegen diesen einen Schadensersatzanspruch in Höhe der unter Ziffer 5.2 dieser Vereinbarung bezifferten Anteile an der
vereinbarten Vergütung geltend zu machen, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass dem Auftragnehmer ein geringerer Schaden, oder gar kein Schaden entstanden ist oder dieser die Kündigung zu
vertreten hat.
- Kann der
Auftragnehmer, wegen Krankheit, oder eines Umstandes, den dieser zu verschulden hat, den Auftrag nicht durchführen, wird dem Auftraggeber die Anzahlung erstattet.
Das Recht des Verbrauchers zum Widerruf bleibt hiervon
unberührt.
7. Eigentumsvorbehalt, Nutzungs- und Urheberrechte
- Bis zur
vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung verbleiben die Fotos im Eigentum des Auftragnehmers.
- Der
Auftraggeber erwirbt an den Fotos einfache Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Die Nutzungsrechte
gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
- Der Erwerb
von uneingeschränkten kommerziellen Nutzungsrechten (Bsp. Werbe-, Produkt-, Industriefotgrafie) erfolgt nach expliziter Absprache zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber mit abschluss eines
Nutzungsvertrages.
- Der
Auftragnehmer trifft die Auswahl der Fotos. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch, alle Fotos zu erhalten.
8. Haftung
- Der
Auftragnehmer haftet in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
- In sonstigen
Fällen haftet der Auftragnehmer – soweit in Ziffer 8.3. dieser AGB nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags
überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde daher regelmäßig vertrauen darf (so genannte Kardinalpflicht). In allen übrigen Fällen ist die Haftung des Auftragnehmers vorbehaltlich
der Regelung in Ziffer 8.3. dieser AGB ausgeschlossen.
- Soweit der
Auftragnehmer gemäß Ziffer 8.1. dieser AGB dem Grunde nach haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die dieser bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat
oder bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Leistungsgegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit
solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Leistungsgegenstands typischerweise zu erwarten sind.
- Die Haftung
des Auftragnehmers für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von vorstehenden Ziffern 8.1. bis 8.3. dieser AGB
ausgeschlossen.
- Die
verschuldensunabhängige Haftung auf Schadensersatz für anfängliche Mängel gemäß § 536a Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen.
9. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte und Abtretung
- Der
Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur gegen rechtskräftig festgestellte oder unbestrittene Forderungen gegen den Auftragnehmer berechtigt. Gleiches gilt für die Geltendmachung von
Zurückbehaltungsrechten.
- Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Auftragnehmer an Dritte ist nur mit dessen schriftlicher Zustimmung möglich.
10. Datenschutzrechtliche Informationspflichten des Auftraggebers
- Der
Auftragnehmer händigt dem Auftraggeber bei Vertragsschluss ein Informationsblatt über die Erhebung von personenbezogenen Daten im Rahmen des Vertragsverhältnisses
aus.
- Der
Auftraggeber verpflichtet sich gegenüber dem Auftragnehmer, diese Informationen allen weiteren Dritten zugänglich zu machen, sofern diese mit der Leistung des Auftraggebers in Berührung
kommen.
- Der Auftragnehmer wird dazu gegebenenfalls auftretende Rückfragen beantworten.
11. Textform
- Ergänzungen
und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen zwischen den Parteien einschließlich dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Der Vorrang von Individualvereinbarungen bleibt hiervon
unberührt.
12. Anzuwendendes Recht
- Es gilt
deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz
nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).
- Erfüllungsort für alle Leistungen aus den zwischen den Parteien bestehenden
Geschäftsbeziehungen ist Trossingen.
- Die
Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.